§ 1 Vertragsinhalt:
Maßgebend ist die schriftliche Auftragsbestätigung von synertronixx.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich
durch synertronixx bestätigt worden sind. Sofern keine schriftlichen
Nebenabreden getroffen worden sind, erkennt der Besteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der synertronixx GmbH als verbindlich an.
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung
behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber
den in unseren Druckschriften und dem Online-Katalog gemachten Angaben vor.
Mit erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle
vorherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
§ 2 Lieferungen:
Lieferungen erfolgen ab Werk des Lieferanten. Veränderungen der gelieferten
Ware sowie Anbringung irgendwelcher Zeichen, die als Ursprungszeichen eines
Bestellers gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein
Erzeugnis des Besitzers oder eines Dritten handeln würde, sind unzulässig.
Mit Auftragserteilung gestattet uns der Besteller die von uns gelieferte Ware
mit unserem Zeichen zu versehen.
Angegebene Lieferzeiten gelten ab Werk und sind stets annähernd und
unverbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten
des Bestellers voraus, insbesondere das Vorliegen aller vom Besteller zu
liefernden zur Herstellung benötigter Unterlagen bei synertronixx. Bei
Eintritt unvorhergesehener Fälle, wozu insbes. Arbeitskonflikte, Brand,
Mobilisierung, Beschlagnahmung, Embargo, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln,
Einschränkungen des Energieverbrauchs, Materialmangel sowie Betriebseinschränkungen
und Störungen etc. gehören, ändern sich angegebene Lieferzeiten
angemessen. synertronixx ist jedoch nach eigener Wahl auch berechtigt, ganz oder
teilweise von der Lieferungspflicht zurückzutreten. Von der beabsichtigten
Ausübung des Rücktrittrechts wird der Lieferant den Besteller nach
Kenntnis der Tragweite des fraglichen Ereignisses unverzüglich unterrichten.
Dem Besteller stehen im Falle der Rücktritts nach dieser Vorschrift
irgendwelche Schadensansprüche nicht zu.
§ 3 Angebote und Aufträge:
Alle von synertronixx erstellten Angebote sind stets freibleibend. Die zwecks
Abgabe eines Kostenvoranschlages oder Angebots erbrachten Leistungen und
Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Demontage etc., werden dem Kunden auch
dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung
der vorgesehenen Leistungen kommt. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst
mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestütigung
von synertronixx zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter
entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon
oder Fax und Auftragsünderungen durch den Kunden.
§ 4 Leistungserbringung
Beauftragt der Besteller synertronixx mit der Fertigung eines speziell für
Ihn angefertigten Produktes oder einer Modifikation eines Artikels, so ist
synertronixx dazu berechtigt, abweichend von der Bestellmenge eine Über-
oder Unterlieferung von +/- 10%, mindestens jedoch 1 Stück vorzunehmen.
Soweit synertronixx kostenlose Software, Dienste oder Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch oder ein außerordentlicher Kündigungsgrund
ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Preise und Zahlungen:
Für die Lieferung der Ware gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung
der Ware. Die Währung der in unserem Online-Katalog und unseren
Druckschriften aufgeführten Preise ist Euro.
Im Falle einer Veränderung der Löhne und der Materialpreise zwischen
Angebotsabgabe und Gefahrübergabe ist synertronixx berechtigt, die am Tage
des Gefahrenübergangs geltenden Preise zu berechnen.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der
Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
zahlbar. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so ist synertronixx
berechtigt, zukünftig den Besteller ohne weitere schriftliche, mündliche,
fernmündliche oder per elektronischen Datenverkehr ausgetauschte Mitteilung
per Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
Werden Zahlungstermine überschritten, kommt der Besteller, ohne dass es
einer förmlichen in Verzugsetzung bedarf, mit allen offenen Ansprüchen,
auch aus anderen Geschäften, in Verzug. Für die Zeit des Verzuges
berechnet synertronixx auf alle noch offenen Forderungen an den Besteller Zinsen
in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz EURIBOR der Europäischen
Zentralbank. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von synertronixx nicht
schriftlich und ausdrücklich anerkannten Gegenansprüche der Bestellers -
auch aus anderen Lieferungen - wie auch die Aufrechnung mit solchen ist nicht
gestattet.
Die Kosten der Verpackung werden besonders berechnet.
Nimmt der Besteller die Lieferung oder Teile derselben nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt ab, oder verzögert sich der Versand aus sonstigen Gründen,
die beim Besteller liegen, so ist synertronixx gleichwohl berechtigt, Rechnungen
zu erteilen, und der Besteller ist zur Zahlung verpflichtet, die Ziffer 6, gilt
entsprechend.
Beauftragt der Besteller im Rahmen einer Servicevereinbarung synertronixx mit
der Erbringung von Vorort-Dienstleistungen, so werden diese zu einem Satz von
EUR 85,-/Std. zzgl. der anfallenden Spesen abgerechnet, sofern nicht
andersvertraglich vereinbart. Angefangene Stunden werden auf die nächste
volle Stunde aufgerundet. Bis zu einer Entferung von 15 km ab Firmensitz
synertronixx wird eine Anfahrtpauschale von EUR 25,- berechnet. Bei darüber
hinausgehenden Entfernungen wird dem Auiftraggeber eine Bereitstellungspauschale
von EUR 80,- zzgl. EUR 0,60 je einfachem Entfernungskilometer berechnet.
Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrtsteuer.
§ 6 Erfüllungsort, Gefahr:
Erfüllungsort ist für beide Teile Hannover. Der Versand erfolgt grundsätzlich
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Lieferung das Werk von synertronixx verlassen hat, und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder synertronixx noch andere Leistungen übernommen
hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die synertronixx nicht
zu vertreten hat, oder auf Grund eines Verhaltens des Bestellers, so geht die
Gefahr mit der Mitteilung von synertronixx über die Versandbereitschaft an
den Besteller auf diesen über.
§ 7 Rückgaberecht:
Da der Kaufgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt,
wird sämtliches Wissen darüber beim Käufer vorausgesetzt.
Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten Bauteilen, Komponenten und Geräten
anderer Hersteller sind daher kein Grund für Mängelrügen. Über
die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen hinaus, die der Verkäufer
nach Verlangen des Kunden bereitstellt, ist der Verkäufer nicht
verpflichtet, irgendwelche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung
zu stellen, auch wenn das der Verkäufer dies in Ausnahmefällen bereits
zuvor getan haben sollte.
Es besteht kein Rückgaberecht für Waren, die individuell nach
Kundenspezifikationen hergestellt oder beschafft wurden, bei angepasster Hard-
und Software, Dienstleistungen und Downloads.
§ 8 Eigentumsvorbehalt:
synertronixx bleibt Eigentümer des Liefergegenstandes (Vorbehaltsgut) bis
zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller, und zwar auch dann, wenn einzelne Forderungen von synertronixx in
eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden ist, der Saldo gezogen
und anerkannt ist. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. synertronixx
ist berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen
ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen
ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist.
Bei jeder Art Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware
ohne Aufforderung auszusondern, synertronixx eine genaue Aufstellung darüber
zu geben und sie kostenfrei an einem von synertronixx zu bestimmten Ort zu überbringen.
Der Besteller ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im gewöhnlichen Geschäftsgang
zu verkaufen bzw. zu verarbeiten. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns
in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir
werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache
fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsbedingungen:
Wird synertronixx mit der Erstellung eines Angebots oder eines
Kostenvoranschlags beauftragt, so verbleibt das Urheber- und Nutzungsrecht der
zum Angebotsgegenstand zugehörigen Kostenvoranschläge, Zeichnungen und
Dokumentationserzeugnissen ausschließlig bei synertronixx.
Beauftragt der Besteller synertronixx mit der Erstellung einer individuellen
Software oder einer Hardware, so umfasst die Lieferung den auf den bezeichneten
Anlagen oder Geräten ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung bzw. bei Hardwarelieferung den Stromlaufplan, die Stückliste
und den Leiterplattenfertigungsdaten und ggf. einer Kombination mit ausführbarem
Programmcode. Mit dem Kauf erwirbt der Käufer für dieses Programm bzw.
Daten das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Die Rechte an den Programmen, der
Dokumentation und den Daten verbleiben zur Gänze bei synertronixx, sofern
nicht ausdrücklich anders vereinbart oder durch Lizenzvereinbarungen
Dritter eingeschränkt. Wird vertraglich die Lieferung von Quelltexten
vereinbart, so verbleiben die Urheberrechte in vollem Umfang bei synertronixx.
Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Quelltexte für einen anderen Zweck
als in dem vertraglich oder innerhalb eines Angebots vereinbarten Projekt zu
nutzen. Die Weitergabe von Quelltexten an Dritte ist generell untersagt. Falls
der Kunde von synertronixx für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert
wird, so gelten diese Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen.
Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen
(Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen
Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren
Anweisungen, Programmierdaten oder Hardwarekonfigurationsdaten. Der Kunde
verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, dies
nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese
Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln
der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der
Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es
auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von
synertronixx nicht verändern oder entfernen.
Der Kunde ist nicht berechtigt:
-
das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu
bearbeiten oder zu übertragen,
-
das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (reverse-assemble, reverse-compile)
oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht
durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist,
-
das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu
erteilen.
§ 10 Mängelhaftung:
Für die Mängel der Lieferung leistet synertronixx unter der
Voraussetzung,
-
dass der Besteller seinen allgemeinen Vertragspflichten insbesondere seinen
Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen, nachgekommen ist
-
kein Eigenverschulden des Bestellers wie z. B. unsachgemäße Bedienung
oder Inbetriebnahme, falsche Lagerung, etc. vorliegt,
-
synertronixx offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten unverzüglich,
spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen des Liefergegenstandes,
verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung beim Besteller, schriftlich
mitgeteilt hat,
-
keine Änderungen an dem Liefergegenstand eigenmächtig vorgenommen hat
oder von anderer Seite hat vornehmen lassen, Ersatz auf die Dauer von 12 Monaten
ab Gefahrübergang, soweit die Mängel nachweislich auf Fabrikations-
oder Materialfehlern beruhen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
den normalen Verschleiß oder Abnutzung.
Jede weitergehende Haftung von synertronixx für Sach- oder Rechtsmängel
ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet synertronixx nicht für Personal-,
Sach- oder Vermögensschäden, die dem Besteller, seinen Angestellten
oder Beauftragten oder sonst einem Dritten durch Material-, Arbeits-,
Konstruktions- oder sonstige Fehler entstehen.
§ 11 Informationspflichten:
Beauftragt der Besteller synertronixx mit der Entwicklung oder Fertigung eines
speziell für Ihn angefertigten Produktes oder einer Software, so ist der
Besteller verpflichtet, synertronixx vor Auftragserteilung alle für die
Entwicklung oder Fertigung notwendigen Richtlinien und Normen zur Verfügung
zu stellen. Unterlässt der Besteller dieses, führt synertronixx die
Entwicklung oder Fertigung unter Maßgabe der wirtschaftlichsten Lösung
durch. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Besteller die
notwendigen Normen und Richtlinien nicht, unvollständig oder in nicht
eindeutiger Weise beigebracht hat, so stellt das Fehlen dieser Eigenschaft nach
Entwicklungs- oder Fertigungsabschluss keinen Produktmangel dar.
§ 12 Datenübermittlung:
Das Risiko der Datenübertragung liegt ausschließlich beim Besteller.
synertronixx nimmt keinerlei Daten an, die auf die Endung .exe, .com, .bin, .pif
oder .bat lauten. Jegliche Dateien dieser Art werden sofort gelöscht und
gelten als nicht zugestellt. Übermittelt der Besteller synertronixx Daten
in elektronischer Form, so hat der Besteller synertronixx in eindeutiger Form zu
kennzeichnen
-
welche Daten und Dateien synertronixx zur Verfügung gestellt wurden,
-
welche Dateiendungen den Programmen oder Datenformaten zugeordnet sind
-
und mit welcher Programmversion die Daten erzeugt worden sind.
Schickt der Besteller synertronixx Daten mit gleichlautender Bezeichnung, so hat
der Besteller synertronixx in eindeutiger Form zu kennzeichnen, welche Daten für
die Fertigung zur Anwendung kommen. synertronixx haftet nicht für Schäden,
die auf eine nicht eindeutige Zuordnung seitens des Bestellers zurückzufüren
sind. Sofern nicht schriftlich in der Bestellung gegenüber synertronixx
anders lautende Angaben gemacht wurden, gilt, dass für Acrobat-Dateien die
Endung .pdf, für Microsoft-Word Dateien die Endung .doc und für
Textdateien die Endung .txt gilt. Anders lautende Dateiendungen finden beim
elektronischen Datentransfer zur Dokumentation keine Berücksichtigung.
§ 13 Rücktritt vom Vertrag:
Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
-
synertronixx die Erfüllung des Vertrages infolge höherer Gewalt gänzlich
oder dauernd unmöglich wird. Bei nur teilweiser Unmöglichkeit kann der
Besteller lediglich angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen;
-
der Lieferant eine von ihm zugesagte, unter die Garantie fallende
Ersatzlieferung nach angemessener Nachfristsetzung nicht geleistet hat.
In beiden Fällen wird dem Besteller der gezahlte Kaufpreis des von dem Rücktritt
betroffenen Teils der Lieferung zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche
des Bestellers gegenüber synertronixx sind ausgeschlossen.
synertronixx ist - abgesehen von den Fällen des §2 Abs.3 - zum Rücktritt
und zur Wegnahme des Liefergegenstandes beim Besteller, der dies dulden muss,
berechtigt, wenn der Besteller sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand
befindet.
Macht synertronixx von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat er den vom
Besteller eingezahlten Kaufpreis des von dem Rücktritt bzw. Vertragsauflösung
betroffenen Teils der Lieferung dem Besteller zurückzuzahlen. Der Besteller
hat in den Fällen des Rücktritts nach dem vorangehenden Absatz 2 oder
bei sonstiger Vertragsauflösung an synertronixx - ohne dass es eines
besonderen Nachweises bedarf, jedoch vorbehaltlich des Nachweises eines höheren
Schadens - Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des
Rechnungsbetrages des von dem Rücktritt bzw. der Vertragsauflösung
betroffenen Teiles zu leisten. Aufrechnung mit diesem Schadensersatzanspruch von
synertronixx gegen den Rückzahlungsanspruch des Bestellers gemäß
Satz 1 dieses Absatzes ist zulässig.
Die Auflösung des Vertrages durch Rücktritt oder aus einem anderen
Grund bewirkt nicht den Verlust der während der Vertragsdauer zugewachsenen
Rechte.
§ 14 Abtretung:
Ansprüche des Bestellers aus diesem Vertrag dürfen nicht abgetreten
werden.
§ 15 Gerichtsstand:
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus Geschäften jeder Art
zwischen Besteller und synertronixx ergebenden Streitigkeiten, insbes. auch aus
Wechseln und Schecks, ist Hannover.
§ 16 Verbindlichkeit dieser Bedingungen:
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen oder von Teilen dieser
Bedingungen führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Bedingungen und
entbindet den Besteller insbes. nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen. An
die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt alsdann das, was wirtschaftlich
betrachtet ihr am nächsten kommt.
synertronixx arbeitet nur zu diesen Lieferbedingungen. Entgegenstehende
Lieferbedingungen erkennt synertronixx nicht an. Falls sich solche auf Vordrucke
des Bestellers befinden oder der Besteller sich bei Auftragserteilung, bei Bestätigung
oder bei sonstiger Gelegenheit auf seine eigenen Bedingungen berufen sollte,
haben diese Bedingungen für synertronixx keine Gültigkeit, und zwar
auch dann nicht, wenn synertronixx nicht ausdrücklich widerspricht.
Vielmehr erkennt der Besteller durch die Auftragserteilung diese Bedingungen von
synertronixx stillschweigend als allein für ihn verbindlich an.
Für alle etwaigen weiteren Geschäfte zwischen den Vertragsparteien
gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen von synertronixx in der jeweils bei
Vertragsabschluss geltenden Fassung ebenfalls als vereinbart.
Stand: 26.01.2012